Reanima® Giants GmbH AGB

Allgemeines und Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Reanima® Giants GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer 

Manuel G. Burkert

Am Seedeich 29
27472 Cuxhaven
Tel.: +49 (0) 4721 31076 00, 
E-Mail: info@reanima.biz
Web: www.reanima-giants.de

(nachfolgend „Reanima® Giants“) und ihren Auftraggeber: innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinschaftlich auch „Parteien“).

  • Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
  • Die AGB von Reanima® Giants gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Reanima® Giants dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Reanima® Giants in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

Vertragsgegenstand

  • Reanima® Giants erbringt Beratungs-, Unterstützungs- und Dienstleistungen im Bereich des Organisationsmanagements, der Organisationsunterstützung in Arztpraxen und im Umfeld allgemeiner (nicht-medizinischer) Büroorganisation. Es wird auch die Übernahme von Managementfunktionen und von Tätigkeiten im Rahmen des Datenschutzes angeboten. nach näherer Maßgabe der Ziffer 3. dieser AGB (nachfolgend „Leistungen“).
  • Reanima® Giants bietet ferner Leistungen im Rahmen des Managements von Projekten an (nachfolgend „Projektmanagement“). Form, Inhalt und Umfang des Projektmanagements wird gesondert mit dem Kunden vereinbart und ist gesondert zu vergüten. 
  • Bei den Leistungen von Reanima® Giants handelt es sich sowohl um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB als auch um werkvertragliche Leistungen gemäß §§ 631 ff. BGB.
  • Gegenstand der werkvertraglichen Leistungen sind insbesondere die Entwicklung und Erstellung von Marketingmedien (z.B. Flyern, Visitenkarten etc.) (nachfolgend „Creatives“ genannt) nach näherer Maßgabe der Ziffern 4. bis 6. dieser AGB (nachfolgend auch „werkvertragliche Leistungen“ genannt).
  • Die Reanima® Giants bietet die Dienstleitung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle an (“Privatärztliche Verrechnungsstelle”).
  • Eine Steuerberatung und Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Vertrags. Ferner ist nicht Gegenstand der Beauftragung, die rechtliche Beratung durch Reanima® Giants zum rechtskonformen Einsatz der Projekte, insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Umgang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Reanima® Giants weist ausdrücklich daraufhin die Rechtskonformität der Projekte durch den Kunden vorab und im Verlauf rechtlich prüfen zu lassen.
  • Reanima® Giants wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung und Schulungen von Reanima® Giants wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

Leistungen und Pflichten von Reanima® Giants

  • Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der von Reanima® Giants zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder gesondert geschlossenen schriftlichen Verträgen unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
  • Sofern es zwischen den Parteien vereinbart wird, bildet die Basis der Leistungen das Audit und der sich an das Audit anschließende Workshop mit dem Kunden. Im Anschluss an den Workshop wird ein Maßnahmenplan für die Umsetzung der geplanten Leistungen erstellt. Entsprechend des gemeinsam mit dem Kunden ausgearbeiteten Maßnahmenplan werden die beauftragten Leistungen umgesetzt und kontrolliert.
  • Reanima® Giants wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) informieren, wenn Reanima® Giants Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.
  • Reanima® Giants erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet Reanima® Giants aber nicht. Insbesondere übernimmt Reanima® Giants keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg einstellt oder, dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den Reanima® Giants keinen Einfluss hat.
  • Reanima® Giants behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Aufträgen des Kunden abzulehnen oder Inhalte zu löschen, wenn der Kunde Reanima® Giants Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.
  • Reanima® Giants ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
  • Reanima® Giants ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung der Tätigkeit ist Reanima® Giants jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Reanima® Giants wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei der Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch Reanima® Giants erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.
  • Reanima® Giants ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Reanima® Giants ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die von Reanima® Giants eingesetzten Personen dem Kunden namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz der genannten Personen besteht nicht. Der Kunde wird Reanima® Giants im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schrift- oder Textform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist Reanima® Giants insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Kunden allein weisungsbefugt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
  • Reanima® Giants ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend.

Leistungen
Projektmanagement
Erstellung von Creatives
Leistungsänderungen

  • Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für Reanima® Giants umsetzbar und zumutbar sind. Reanima® Giants prüft das Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen von Reanima® Giants im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Kunden unentgeltlich.
  • Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Reanima® Giants hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.
  • Reanima® Giants wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt Reanima® Giants dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.

Vertragsschluss und Vertragssprache

  • Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an Reanima® Giants richten. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Reanima® Giants. Reanima® Giants behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Ihren Angeboten sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Reanima® Giants auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
  • Der Kunde erhält nach einem Erstgespräch von Reanima® Giants auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Kunden ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail). Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber Reanima® Giants durch eine Annahmeerklärung per E-Mail, Brief oder durch Zahlung des von Reanima® Giants angebotenen Entgelts innerhalb der von Reanima® Giants im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Reanima® Giants weist den Kunden in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Kunde dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
  • Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  • Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
  • Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet die Reanima® Giants sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde wird Reanima® Giants bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch Reanima® Giants erforderlich und allgemein üblich sind, und der Reanima® Giants insbesondere
    • alle erforderlichen Informationen und Daten im Rahmen des Erstgesprächs (z.B. Prozessbeschreibungen (BPMN-Standard), Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen;
    • erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen;
  • Soweit der Kunde Reanima® Giants Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Reanima® Giants ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Kunde zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Reanima® Giants übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Kunde stellt Reanima® Giants insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber Reanima® Giants geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, Reanima® Giants im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
  • Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung von Reanima® Giants für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
  • Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert Reanima® Giants diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (per E-Mail) an. Reanima® Giants wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
  • Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für Reanima® Giants unentgeltlich zu erbringen.
  • Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von Reanima® Giants hat, ist Reanima® Giants von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von Reanima® Giants verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Reanima® Giants entstehende und nachgewiesenen Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von Reanima® Giants auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
  • Reanima® Giants behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträgen des Kunden abzulehnen, wenn dieser Reanima® Giants Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.

Honorar und Zahlungsbedingungen

  • Die Leistungen von Reanima® Giants werden nach Aufwand vergütet. Das Honorar versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Zahlungsbedingungen und Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Angebot von Reanima® Giants.
  • Reanima® Giants hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Die Höhe der Erstattung der Reisekosten ergeben sich aus dem Angebot von Reanima® Giants.
  • Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen gem. Ziffern 7.1. und 7.2. ist jeweils der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto von Reanima® Giants maßgebend.
  • Werbekosten Dritter (z.B. für Facebook, Instagram, YouTube, Google-Profile) sind nicht im Honorar von Reanima® Giants enthalten und werden dem Kunden von den Dritt-Plattformen gesondert in Rechnung gestellt. Sofern von Reanima® Giants in Vorleistung geht, sind die Werbekosten unverzüglich zu erstatten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
  • Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Das ausstehende Honorar und/oder Auslagen einschließlich Fahrtkosten sind während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Reanima® Giants behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Reanima® Giants auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung von Reanima® Giants gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an Reanima® Giants erforderlich.

Nutzungsrechte, Namensnennung und Erwähnungsrecht

  • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, erhält der Kunden mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Honorars an den von Reanima® Giants entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Kunden, zum Beispiel andere Dienstleister.
  • Das Nutzungsrecht nach Ziffer 8.1. umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu nutzen.
  • Reanima® Giants verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Kunden zur Durchführung der Schulung überlassenen erforderlichen Schulungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
  • Lehrinhalte dürfen von dem Kunden ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks genutzt werden.
  • Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Schulung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Reanima® Giants.
  • Im Falle der Beauftragung einer Online-Schulung werden dem Kunden die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
  • Reanima® Giants darf die erbrachten Leistungen sowie geschützten Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden und dessen Meinung über die erbrachten Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden bis auf Widerruf als Referenz auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen nutzen.

Haftung

  • Hinsichtlich der von Reanima® Giants erbrachten Leistungen haftet diese, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
      soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist
  • Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag Reanima® Giants nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  • Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personenschäden ist die Haftung auf den 3-fachen Betrag der Versicherungssumme je Versicherungsjahr (derzeit insgesamt 2.000.000,00 € EUR), im Falle von Vermögensschäden auf den 3-fachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 300.000,00 € EUR) je Versicherungsjahr beschränkt.
  • Im Übrigen ist eine Haftung von Reanima® Giants ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag im Falle von Einzelbeauftragungen mit Vertragsschluss und endet, je nachdem was früher eintritt, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden oder das vereinbarte Budget des Kunden verbraucht wurde.
  • Im Falle von Rahmenvereinbarungen werden die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gesondert individuell zwischen den Parteien vereinbart.
  • Sofern der Vertrag für eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen weiteren (1) Monat, wenn nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die konkrete Mindestlaufzeit wird gesondert individuell mit dem Kunden vereinbart.
  • Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist Reanima® Giants insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
  • Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) erfolgen.

Wettbewerbsverbot

  • Reanima® Giants darf auch für andere Kunden tätig werden; einer Zustimmung des Kunden bedarf es nicht. Dies gilt auch für eine Tätigkeit für einen Wettbewerber des Kunden.

Geheimhaltung und Datenschutz

  • Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
  • Reanima® Giants ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis von Reanima® Giants oder der von Reanima® Giants zur Leistungserbringung eingesetzten Personen bzw. Subunternehmer gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
  • Sofern die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung schließen, ergeben sich die Einzelheiten der Geheimhaltung aus der zwischen den Parteien geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung.
  • Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  • Sofern und soweit Reanima® Giants im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

Höhere Gewalt

  • Reanima® Giants haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.
  • Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist Reanima® Giants berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei Verzögerungen von mehr als zwei (2) Monaten ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen Reanima® Giants geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät die Reanima® Giants nicht in Verzug.
  • Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.
  • Beide Parteien sind verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.
  • Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Änderungsvorbehalt der AGB

  • Reanima® Giants behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Reanima® Giants wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Reanima® Giants wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
  • Reanima® Giants behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
    • soweit Reanima® Giants hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
    • soweit Reanima® Giants damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
    • soweit Reanima® Giants zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
    • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
  • Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.

Schlussbestimmungen

  • Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Reanima® Giants ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.